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Informationen zur ­elektronischen ­Rechnung

E-Rechnungsverordnung

Seit dem 27.11.2019 sind Stellen der Bundesverwaltung regelmäßig verpflichtet, elektronische Rechnungen entgegenzunehmen. In Deutschland ist nach der E-Rechnungsverordnung (E-RechV) grundsätzlich der Standard XRechnung für elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber zu verwenden. Darüber hinaus werden andere, der europäischen Norm EN 16931, der E-RechV und den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform entsprechende, elektronische Rechnungsstandards akzeptiert.

Seit dem 27.11.2020 sind Rechnungssteller in der Pflicht, elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber zu übermitteln. Laut E-Rechnungsverordnung (ERechV) sind Rechnungsempfänger „alle Stellen im Sinne von § 159 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, soweit diese Rechtsordnung keine abweichende Bestimmung enthält“.

Leitweg-ID und Rechnungseingangsplattformen

Will ein beauftragter Lieferant bzw. Dienstleister eine elektronische Rechnung einreichen, so muss er dazu in der Rechnung die sog. Leitweg-ID des Bestellers angeben. Bei der Leitweg-ID handelt es sich um eine eindeutige Kennungsnummer der angeschlossenen öffentlichen Auftraggeber und sorgt dafür, dass die elektronische Rechnung der bestellenden Einrichtung korrekt zugeordnet werden kann. Aus diesem Grund ist die Angabe einer korrekten, validen Leitweg-ID bei der Bestellauslösung im Kaufhaus des Bundes verpflichtend.

Zur Übermittlung der E-Rechnung an den Rechnungsempfänger stehen verschiedene Plattformen zur Verfügung:

Die beiden zentralen Plattformen setzen eine vorherige Registrierung sowie eine Freischaltung der gewünschten Übertragungskanäle voraus.

Standard XRechnung für die öffentliche Verwaltung

In Deutschland ist nach der E-RechV grundsätzlich der Standard XRechnung für elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber zu verwenden. Darüber hinaus werden andere, der europäischen Norm EN 16931, der E-RechV und den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform entsprechende, elektronische Rechnungsstandards akzeptiert.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zur E-Rechnung sind auf der Informationsseite der E-Rechnung zu finden.

Dort findet sich im Menüpunkt „Mediathek“ die Zusammenstellung „Die Rechnungseingangsplattformen des Bundes – Informationen für Lieferanten und Dienstleister von öffentlichen Auftraggebern“ und viele weitere Informationsdokumente.

Zusätzliche Informationen zur XRechnung finden sich auf der Informationsseite des XStandards Einkauf.

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