Der elektronische Katalog ist das Aushängeschild der Einkaufsplattform und das zentrale Medium, mit dem Lieferanten ihre angebotenen Leistungen (Liefer-/Dienstleistungen) präsentieren. Ausführliche Produktinformationen sind beim Einkauf entscheidend. Somit sind qualitativ hochwertige und aussagekräftige Katalogdaten die unverzichtbare Basis, da die Produkte nur so von der Suchfunktion erfasst und folglich auch von den Bedarfsträgern bestellt werden können. Dabei ist eine gute Beschreibung genauso wichtig wie die eindeutigen Herstellerangaben und aussagekräftige Fotos.
Übermittlung der Katalogdaten
Lieferanten übermitteln für das vertraglich vereinbarte Sortiment die Daten in einem standardisierten, auf XML basierenden, Austauschformat für Katalogdaten (BMEcat 1.2).
In Ausnahmefällen können die Katalogdaten als XLSX-Datei eingereicht werden. Hierfür ist die Vorlage - Katalogdaten (ECLASS 10.1) zu verwenden, bei der alle 7 Arbeitsblätter korrekt und vollständig befüllt werden müssen.
Für konfigurierbare Produkte müssen prinzipiell die zugehörigen Konfigurationsregeln bereitgestellt werden.
Die wichtigsten Aspekte der Katalogdarstellung sind der Datei Qualitätsanforderungen an Katalogdaten zu entnehmen. Weiterführende Informationen zur Bestellabwicklung über das KdB und die technische Bereitstellung von Katalogdaten finden unsere Lieferanten unter dem Menüpunkt „Hilfe und Anleitungen“ im Lieferantenportal des KdB.
Informationen zum Bereitstellungsprozess der Kataloge sind der Anleitung Katalogbereitstellung zu entnehmen.
Kennzeichnung von Nachhaltigkeitsaspekten
Die Nachhaltigkeitsaspekte der einzelnen Leistungen können durch Gütezeichen und sonstige Nachhaltigkeitskriterien dargestellt werden, sofern diese in der Liste der von den Zentralen Beschaffungsstellen anerkannten Nachhaltigkeitskennzeichnungen enthalten sind.
Bei den bestellbaren Leistungen können die zutreffenden Gütezeichen und Nachhaltigkeitskriterien durch die Katalogdaten dargestellt werden. Es müssen alle ausschreibungsrelevanten Gütezeichen und sonstigen Nachhaltigkeitskriterien der jeweiligen Leistung mit den Katalogdaten übermittelt werden. Darüber hinaus steht es dem Auftragnehmer frei, bei der Übermittlung der Katalogdaten zusätzliche Gütezeichen anzugeben, mit denen das Produkt gekennzeichnet ist, auch wenn diese nicht ausschreibungsrelevant waren. In diesem Fall muss die Richtigkeit der Angaben durch eine Eigenerklärung bestätigt werden. Elemente der Auflistung von sonstigen Nachhaltigkeitskriterien, die also nicht durch Gütezeichen abgebildet werden, sind von dieser Eigenerklärung ausgenommen. Diese dürfen nur dann gekennzeichnet werden, wenn sie ausschreibungsrelevant waren.
Kontakt
Bei Rückfragen steht das Katalogdatenteam der Geschäftsstelle KdB gerne zur Verfügung:
E-Mail: katalogdaten@kdbund.bund.de