Zentrale Beschaffungsstellen
Der gebündelte Einkauf von Standardprodukten für die Bundesverwaltung wird nach einem Beschluss aller Bundesministerien von festgelegten Zentralen Beschaffungsstellen (ZBSt.) durchgeführt. Nur so kann gewährleistet werden, dass für dasselbe Produkt nicht mehrere Rahmenvereinbarungen abgeschlossen werden und keine Synergieeffekte verloren gehen. Durch die Verteilung dieser Fachaufgabe auf mehrere Fachbehörden ist zudem sichergestellt, dass die Bedürfnisse unterschiedlicher Bundesressorts in die Vergabeverfahren einfließen.
Hierbei handelt es sich um Bundesbehörden, die bereits in der Vergangenheit Erfahrungen beim öffentlichen Einkauf gesammelt haben und durch das vorhandene Fachwissen einen hohen Standard an Produktqualität und Kostenbewusstsein gewährleisten können.
Die vier am Kaufhaus des Bundes beteiligten Zentralen Beschaffungsstellen sind die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), das Beschaffungsamt des BMI (BeschA), die Generalzolldirektion (GZD) - Referat RF3 sowie das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw).
Grundlage
Der Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zur Optimierung öffentlicher Beschaffungen vom 10.12.2003 sowie die Fortentwicklung des Umsetzungsplanes 2008 zum Regierungsprogramm „Zukunftsorientierte Verwaltung durch Innovationen“ sehen die Zentralisierung der Beschaffung von Standardprodukten in der Bundesverwaltung vor. Durch das Kaufhaus des Bundes werden elektronische Prozessketten zwischen Vergabestelle, Auftragnehmer und Bedarfsträger geschaffen.
Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zur Optimierung öffentlicher Beschaffungen (10.12.2003)
Kabinettsbeschluss der Bundesregierung "Zukunftsorientierte Verwaltung durch Innovation" (13.09.2006)
Kabinettsbeschluss: Umsetzung 2009 zum Regierungsprogramm