Abrufe sind grundsätzlich elektronisch zu tätigen. Soweit ausnahmsweise erhebliche Gründe einer elektronischen Bestellung entgegenstehen (z.B. fehlende Katalogdaten oder Ausfall des Kaufhaus des Bundes), können die in der Rahmenvereinbarung als Bedarfsträger benannten Behörden und Einrichtungen, unter Bezugnahme auf diese Rahmenvereinbarung übergangsweise für einen begrenzten Zeitraum Abrufe auf einem anderen Wege tätigen. In einem solchen Fall ist die Abstimmung mit der Geschäftsstelle KdB zu suchen.
In der Übersicht der Rahmenvereinbarungen gelangen Sie durch das Betätigen der Schaltfläche in den elektronischen Katalog, aus dem Sie die benötigten Produkte auswählen können. Durch einen Klick auf das Einkaufswagen-Symbol wird das Produkt in den Warenkorb gelegt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Anleitung
Schnelleinstieg "elektronische Bestellung".
Mit der Funktion Schnellbestellung besteht die Möglichkeit, Produkte und Dienstleistungen direkt im Warenkorb hinzuzufügen, sofern die Artikelnummer bekannt ist. Dies ist eine einfache und schnelle Möglichkeit für Beschaffer, die ihr typisches benötigtes Produktsortiment gut kennen, Anforderungen zusammenzustellen.
Wie führe ich eine Bestellung mit einem „Dummy-Produkt“ durch?
Im Kaufhaus des Bundes können Produkte und Dienstleistungen, die aufgrund von speziellen Anforderungen, Größe oder Komplexität besonders beratungsintensiv sind, mittels sogenannter Dummy-Produkte bestellt werden. Die Bestellung eines Dummy-Produktes kann auf Grundlage eines zuvor durch die Auftragnehmerin erstellten Kostenvorschlags oder durch einen vom Bedarfsträger ausgefüllten EVB-IT-Vertrag erfolgen. Dieses Zusatzdokument muss bei der Bestellung mit übermittelt werden. Dummy-Produkte werden als Katalog dargestellt und ermöglichen einen elektronischen Abruf unter Nutzung aller Vorteile, die das KdB bietet.
Eine Anleitung zum Bestellvorgang bei Dummy-Produkten finden Sie hier
Ich möchte Leistungen aus einem 3PM-Vertrag abrufen. An wen wende ich mich?
Eine Inanspruchnahme der Leistungen aus einem 3PM-Rahmenvertrag erfolgt über das Bundesverwaltungsamt (BVA), Zentralstelle für Beratungsanfragen.
Wenn Sie eine Abrufberechtigung besitzen, kontaktieren Sie bitte die Zentralstelle für Beratungsanfragen: beratung@bva.bund.de oder rufen Sie an unter 022899 358-3900.
Meine Bestellung ist beim Lieferanten / Dienstleister nicht eingegangen, woran liegt das?
Bitte prüfen Sie, ob alle Genehmigungsschritte durchlaufen wurden. Besteht das Problem weiterhin, kontaktieren Sie den Kundenservice:
mailto:kdb.ticket@bescha.bund.de oder Tel.: 022899 610-1234
Warum enthalten einige Rahmenvereinbarungen einen Mindermengenzuschlag?
Ein Mindermengenzuschlag ist ein Preiszuschlag, der dem Kunden für den Fall berechnet wird, dass die Bestellung einen vom Lieferanten bestimmten Mindestbestellwert nicht erreicht. Diese Mindermengenzuschläge kommen bei Bestellungen zum Tragen, bei denen durch den geringen Wert der bestellten Ware verhältnismäßig hohe Kosten für Auftragsgewinnung und Auftragsabwicklung anfallen. Bestellt bspw. ein Kunde bei einem Bürobedarfshändler Büroklammern, fallen unter anderem für die Verpackung, für die Ausstellung der Lieferpapiere, die Rechnung, die Buchhaltung usw. Kosten an. Bei einer großen Stückzahl an Büroklammern können diese Kosten gedeckt werden. Ist die Menge jedoch sehr klein, gelingt die Kostendeckung nicht mehr. Der Mindermengenzuschlag soll daher die geringe Gewinnspanne als Preiskorrektiv ausgleichen.
Benutzer können aus einem gefüllten Warenkorb und aus bestehenden Anforderungen eine Warenkorbvorlage anlegen. Diese Warenkorbvorlagen können unter einem selbst gewählten Namen gespeichert, bearbeitet und in den Warenkorb gelegt werden. Eine Warenkorbvorlage ist dann nützlich, wenn Sie in bestimmten Zeitintervallen immer die gleichen Produkte bestellen. Die Laufzeit eines befüllten Warenkorbs beträgt 72 Stunden. Nach Ablauf dieser Zeitspanne wird der Warenkorb automatisch geleert. Durch Warenkorbvorlagen können Sie Ihre Produktzusammenstellung dagegen dauerhaft speichern.
Kann ich meine Bestellung nachträglich ändern oder stornieren?
Sowohl der Besteller als auch der Lieferant/Dienstleister können einen Stornierungsantrag stellen, solange noch keine Lieferung/Dienstleistung erfolgt ist. Wird der Antrag vom Empfänger angenommen, wechselt der Auftrag in den Status "storniert". Wird der Antrag vom Empfänger abgelehnt, verbleibt der Auftrag im ursprünglichen Status. Es ist zwingend notwendig, einen Kommentar zu einem Stornierungsantrag und der Storno-Annahme/Ablehnung einzugeben, so dass eine nachvollziehbare Historie hinterlegt ist.
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