Wie ändere ich die Liefer- und/oder Rechnungsadresse für meine Bestellung?
Unter „Liefer-/Rechnungsadresse“ wird die für den Anfordernden (Besteller) hinterlegte Lieferadresse und die Rechnungsadresse angezeigt.
Lieferadresse ändern:
Mit Klick auf die Schaltfläche „Lieferadresse ändern…“ öffnet sich die Ansicht der zuletzt verwendeten Lieferadressen. Aus dieser Auswahl kann eine Adresse gewählt und in die Bestellung übernommen werden. Es besteht auch die Möglichkeit über „Adresse hinzufügen“ die Lieferadresse komplett zu editieren, d. h. eine neue Lieferadresse anzugeben.
Rechnungsadresse ändern:
Das Ändern der Rechnungsadresse ist nur eingeschränkt möglich. Mit Klick auf die Schaltfläche „Rechnungsadresse ändern…“ öffnet sich ein Fenster „Adresse bearbeiten“. Hier besteht die Möglichkeit, eine in der Organisationsstruktur bereits hinterlegte Adresse über die Auswahl „Org-Einheit“ auszuwählen. Nur das Feld „Org. Name“ kann frei editiert werden.
Fehlt eine benötigte Rechnungsadresse, ist es erforderlich, dass diese über das Anlegen einer neuen Organisationeinheit durch den lokalen Administrator hinzugefügt wird.
Ich erhalte eine Verzögerungsmitteilung. Was bedeutet das für meine Bestellung?
Ihre Bestellung liegt dem Lieferanten/Dienstleister zur weiteren Bearbeitung vor, wurde jedoch bisher nicht bestätigt. Per E-Mail wird der Lieferant/Dienstleister gebeten eine Auftragsbearbeitung im Kaufhaus des Bundes vorzunehmen. Mit der Bestellannahme erhalten Sie keine weiteren Verzögerungsmitteilungen.
An wen wende ich mich, wenn meine Bestellung nicht geliefert wird?
Wenn die bestellte Ware nicht innerhalb der vereinbarten Frist geliefert wird, kontaktieren Sie den Lieferanten/Dienstleister schriftlich oder telefonisch. Die Kontaktdaten sowie einen Ansprechpartner finden Sie in den Stammdaten der jeweiligen Rahmenvereinbarung.
Ab dem 27. November 2020 sind alle Rechnungen an den Bund als elektronische Rechnungen einzureichen. Das dabei zur Anwendung kommende Format heißt XRechnung. Damit eine XRechnung korrekt vom Rechnungssteller an den Rechnungsempfänger zugestellt werden kann, muss der Rechnungsempfänger eindeutig identifiziert werden. Die Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg-ID) ist eine eindeutige Kennungsnummer der angeschlossenen öffentlichen Auftraggeber. Sie ermöglicht eine genaue Adressierung einer Rechnung an eine Behörde und die automatische Weiterleitung innerhalb der Rechnungseingangsplattform des Bundes. Nähere Informationen finden Sie hier
Ab dem 27. November 2020 ist die Nutzung einer Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg-ID) für alle Behörden der unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung verpflichtend. Die valide Leitweg-ID muss im Bestellvorgang „Liefer-/Rechnungsadresse“ eingegeben werden.
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